Anwälte

Dr. Reinhard Mecklenburg

Dr. Reinhard Mecklenburg

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Agrarrecht

Tätigkeitsbereiche
  • Agrarrecht, Forstrecht, Jagdrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmenssanierung, -umwandlung, -beratung

Kompetenzen / cv


Rechtsanwalt Dr. Reinhard Mecklenburg, Fachanwalt für Agrarrecht, ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen.

Er hat sich auf die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe auf dem Gebiet des Agrar-, Forst- und Jagdrechts spezialisiert und ist einer der ersten zugelassenen Fachanwälte für Agrarrecht.

RA Dr. Mecklenburg berät auch landwirtschaftliche Unternehmen, die als GbR, GmbH, GmbH & Co. KG, Genossenschaft oder AG wirtschaften in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Hier sind insbesondere Fragen der Rechte und Pflichten von Geschäftsführern/Vorständen und deren Haftungsrisiken betroffen.

Zunehmend verkaufen Gesellschafter altersbedingt ihre Beteiligung an den landwirtschaftlichen Unternehmen oder übertragen diese an die nachfolgende Generation aus dem familiären Umfeld oder Gesellschafterkreis. Daher bildet der Generationswechsel einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt. RA Dr. Mecklenburg begleitet hierbei den gesamten Verkaufs- oder Übertragungsprozess von der Interessentenauswahl bis zur Überwachung der Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Zu den Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Mecklenburg gehören hauptsächlich landwirtschaftliche Unternehmen, die in der Summe mehr als 300.000 ha LNF bewirtschaften einschließlich der betriebenen Tierproduktions- und Biogasanlagen.

Dr. Reinhard Mecklenburg berät Unternehmer auch bei der Gründung und Umwandlung und, sofern notwendig, auch in Fragen der Sanierung und Liquidation.

Veröffentlichungen
  • „Nachfolge – kreativ und sicher“ veröffentlicht in der BauernZeitung, Nr. 37/2021, www.bauernzeitung.de (Dr. Reinhard Mecklenburg (BTR Rechtsanwälte), Dieter Künstling, Dr. Martin Schneider)
  • Mitautor des HLBS-Kommentars „Landpachtrecht“, 2. Auflage, 2016
  • „Fachbericht Sanierung statt Insolvenz” (Business & Law Berlin 2006)
  • „Ablösung der Altschulden – Rechte der Landwirtschaftsbetriebe” (Briefe zum Agrarrecht 08/2007, S. 310-315)
  • „Ablösung der Altschulden durch Landwirtschaftsbetriebe” (gemeinsam mit RA de Witt, Briefe zum Agrarrecht 10/2007, S. 390-391)
  • „Reform der EU-Zuckermarktordnung – Wem stehen die Restrukturierungsbeihilfen beim freiwilligen Verzicht auf vertragliche Zuckerrübenlieferrechte zu?” (gemeinsam mit RAin Nehls, Briefe zum Agrarrecht 7/2008)
  • „Insolvenzplanverfahren – Ein Weg aus der Krise? Persönliche Risiken für die Unternehmensführung bei Zahlungsunfähigkeit“ (Briefe zum Agrarrecht 6/2009, S. 231-236)
  • „EU-Zuckermarktordnung – wem stehen die Restrukturierungsbeihilfen bei Aufgabe der Zuckerrübenproduktion zu?“ (Bauernzeitung 18. Woche 2010)
  • „Wer bekommt die Beihilfe?” (gemeinsam mit RAin Nehls, Bauernzeitung 43. Woche 2010 sowie Land & Forst Nr. 47, 11/2010)
  • „Übertragung eines Landwirtschaftsbetriebes in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf eine Kapitalgesellschaft“ (Briefe zum Agrarrecht 2/2011, S. 60-62)
  • „Kein grundsätzlicher Anspruch des Verpächters auf Herausgabe von Zuckerrübenlieferrechten sowie auf Erhalt der Umstrukturierungsbeihilfe – BGH weist Revision der BVVG zurück“ (gemeinsam mit RAin Nehls, Bauernzeitung 49. Woche 2011)
  • „Keine Pflicht zur Übertragung von Zuckerrübenlieferrechten bei Pachtende – BGH stärkt Rechte der Pächter“ (gemeinsam mit RAin Nehls, Briefe zum Agrarrecht 01/2012)
  • „Risiko im Pachtvertrag – Das Schriftformerfordernis des Landpachtrechts“ (gemeinsam mit Herrn D. Künstling und Herrn Prof. Dr. Böhme, Bodenmarkt Heft 5, 2012/2013)
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