Anwälte

Constanze Nehls

Constanze Nehls

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Agrarrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Tätigkeitsbereiche
  • Agrarrecht
  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • allgemeines Vertragsrecht

Kompetenzen / cv


Constanze Nehls ist seit 2007 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist Fachanwältin für Agrarrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Seit August 2021 ist sie Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. Im November 2021 wurde sie zur Vorsitzenden des Ausschusses gewählt.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Constanze Nehls zudem vom 20.10.2021 bis zum 19.10.2025 zum Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Agrarrecht bestellt.

Auf dem Gebiet des Agrarrechts hat sich Rechtsanwältin Constanze Nehls auf die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen in allen Fragen des Landpachtrechts spezialisiert. Sie ist Mitautorin des HLBS-Kommentars „Landpachtrecht“, 2. Auflage, 2016.

Rechtsanwältin Constanze Nehls berät Agrarbetriebe auch in praxisrelevanten Fragen des Vertrags- und Gesellschaftsrechts.

Zu den Mandanten von Rechtsanwältin Constanze Nehls im Arbeitsrecht gehören sowohl landwirtschaftliche Unternehmen, mit speziellen Fragen u. a. zu Saisonarbeitsverträgen, zum Mindestlohn und zum Arbeitszeitgesetz, als auch alle mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Im Juli 2023 hat Constanze Nehls ihr Studium an der Hochschule Anhalt im Studiengang Landwirt­schaft / Agrarmanagement (FLW) erfolgreich beendet.

Veröffentlichungen
  • Mitautorin des HLBS-Kommentars „Landpachtrecht“, 2. Auflage, 2016
  • „Reform der EU-Zuckermarktordnung – Wem stehen die Restrukturierungsbeihilfen beim freiwilligen Verzicht auf vertragliche Zuckerrübenlieferrechte zu?” (gemeinsam mit RA Dr. Mecklenburg, Briefe zum Agrarrecht 7/2008, S. 74ff.)
  • „Wer bekommt die Beihilfe?” (gemeinsam mit RA Dr. Mecklenburg, Bauernzeitung 43. Woche 2010 sowie Land & Forst Nr. 47, 11/2010)
  • „Kein grundsätzlicher Anspruch des Verpächters auf Herausgabe von Zuckerrübenlieferrechten sowie auf Erhalt der Umstrukturierungsbeihilfe – BGH weist Revision der BVVG zurück“ (gemeinsam mit RA Dr. Mecklenburg, Bauernzeitung 49. Woche 2011)
  • „Keine Pflicht zur Übertragung von Zuckerrübenlieferrechten bei Pachtende – BGH stärkt Rechte der Pächter“ (gemeinsam mit RA Dr. Mecklenburg, Briefe zum Agrarrecht 01/2012, S. 12ff.)
  • verschiedene Artikel im „Agrarbetrieb“
  • verschiedene Artikel in der „Bauernzeitung“
  • verschiedene Artikel in der „Recht der Landwirtschaft“
Mitgliedschaften

Kontakt

Telefon: +49 30 44 33 44 33
Telefax:  +49 30 44 33 44 66
nehls@btr-rechtsanwaelte.de

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