Fachanwalt­schaften

Bei uns treffen Sie auch auf die Experten ihres Rechtsgebietes.


Der Titel Fachanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Fachanwälte haben gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihre besondere Expertise in einem Fachgebiet nachgewiesen. Erforderlich ist eine theoretische Fachanwaltsprüfung und der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Bevor ein Rechtsanwalt das Recht verliehen bekommt, den Titel Fachanwalt zu führen, muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig sein und in dieser Zeit eine hohe Anzahl Mandate im jeweiligen Rechtsgebiet geführt haben. Nach Erwerb des Titels Fachanwalt ist eine jährliche Fortbildung von mindestens 15 Zeitstunden notwendig.

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Agrarrecht

Das Agrarrecht vereint viele Rechtsgebiete wie beispielsweise das Zivilrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Verwaltungsrecht, das Arbeitsrecht oder das Strafrecht. Nur wer die agrarspezifischen Besonderheiten der einzelnen Rechtsgebiete kennt, kann richtig und zielorientiert beraten. Es gibt den Fachanwalt für Agrarrecht zwar erst seit dem Jahr 2008, doch Sie profitieren von unserer mehr als zwanzigjährigen Berufserfahrung auf diesem Gebiet.

Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei Ihrer Flächensicherung, bei Bescheiden gegen Beihilfekürzungen oder bei Auseinandersetzungen mit der BVVG. Unsere juristische Beratung reicht von A wie Agrarbeihilfe bis Z wie Zertifizie­rung in allen Belangen landwirtschaftlicher Betriebe.

Steht in Ihrem Landwirtschaftsbetrieb der Generationswechsel bevor? Sprechen Sie uns an!

Wir haben in der Vergangenheit für zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe die unterschiedlichsten Formen eines Generationswechsels erarbeitet. Gern entwickeln wir ein für Ihren Betrieb zugeschnittenes Lösungsmodell, bei dem nicht nur die juristischen sondern auch die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte des Generations­wechsels berücksichtigt werden.

Unsere Experten zu diesem Rechtsgebiet: