BTR-Blog
Referentenentwurf zum Anti-Doping-Gesetz
BTR Rechtsanwälte informiert, dass am 21.01.2015 in Frankfurt am Main ein Gespräch zum Referentenentwurf des Anti-Doping-Gesetzes stattfand.
Das Treffen kam auf Initiative der Athleten Robert Harting und Betty Heidler zustande. Teilnehmer waren unter anderem das BMI/Sport (vertreten durch Gerhard Böhm und Dr. Dominik Thieme); der Vorstand der NADA (vertreten durch deren Vorsitzende Andrea Gotzmann und Dr. Lars Mortsiefer); das IOC AK (vertreten durch deren Vorsitzende Claudia Bokel); die Athletenkommission im DOSB (vertreten durch Christian Schreiber, Silke Kassner und deren Rechtsberater Wolfgang Schmidt-Nentwig); die Rechtsberater von Robert Harting (Dr. Michael Lehner, Dr. Stefan Brink und Ronald Schneehagen), die ein Diskussionspapier zum Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes vorgelegt haben, welches unter anderem folgende Vorschläge enthielt:
1. Besitz nur bei nachgewiesener Dopingabsicht strafbar (Unschuldsvermutung beachten)
2. Streichung des Schiedsgerichtsbarkeitsparagrafen
3. Streng reglementierte Übermittlung von personenbezogenen Daten der Sportler durch die staatlichen Strafverfolgungsbehörden an die privatrechtliche Stiftung NADA
4.Berücksichtigung von bereits verhängten verbandsrechtlichen Sportstrafen bei der Strafzumessung der Strafverfolgungsbehörden
5. Auswirkungen eines Freispruchs auf eine verbandsrechtliche Sportstrafe
6. Aufnahme einer Kronzeugenregelung
7. NADA muss transparenter, rechtsstaatlicher und effektiver werden
a) Auskunftsrecht der Sportler gegenüber der NADA (Information der Sportler/praktische Umsetzung)
b) Integration von Interessenvertretern der Sportler innerhalb der NADA
c) Klare Vorgaben und Verfahrensmechanismen durch die NADA (+ Information der Sportler darüber)
d) Keine formalistische Anwendung des NADC (missedtests)
e) Keine anonymen Anrufe der Kontrolleure
f) Keine Kontrolle zu der NADA bekannten Unzeiten (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Krankenhaus-OP, Entbindung, Trauerfall)
g) Unverzügliche Information über den Vorwurf eines vermeintlichen Regelverstoßes
h) Einrichtung eines internen Beschwerdesystems für Sportler bei der NADA
i) Herausgabe einer für die Athleten sicheren Liste zulässiger Nahrungsergänzungsmittel ohne Haftungsausschluss
j) Umsetzung einer Medikamentenverpackungskennzeichnungspflicht
8. WADA muss Sorge dafür tragen, dass Anti-Doping-Kampf international auf gleichem Niveau erfolgt
Die Beteiligten begrüßten die Form dieser Kommunikation. Wechselseitig vorgebrachte Anregungen wurden diskutiert und geprüft, weitere Stellungnahmen sollen erarbeitet werden. Gemeinsames Ziel ist es, ein vernünftiges Gesetz zu gestalten.