BTR-Blog

Änderung der Hofabgabeklausel


veröffentlicht am: 22. Dezember 2015

Neue Hofabgabeklausel tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Der Bundestag und der Bundesrat haben im November/Dezember 2015 eine Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) beschlossen.

Unter anderen wird die rentenunschädliche Rückbehaltsfläche auf einen Wert unterhalb der jeweiligen Mindestgröße für die Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte erhöht. Bis zum 31.12.2015 war nur ein Rückbehalt von 25 % der Mindestgröße rentenunschädlich.

Die Voraussetzung der Hofabgabe soll künftig auch dadurch erfüllt werden, dass der Landwirtschaftsbetrieb in eine neue Gesellschaft eingebracht wird.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 01.01.2016.