Fachanwalt­schaften

Bei uns treffen Sie auch auf die Experten ihres Rechtsgebietes.


Der Titel Fachanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Fachanwälte haben gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihre besondere Expertise in einem Fachgebiet nachgewiesen. Erforderlich ist eine theoretische Fachanwaltsprüfung und der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Bevor ein Rechtsanwalt das Recht verliehen bekommt, den Titel Fachanwalt zu führen, muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig sein und in dieser Zeit eine hohe Anzahl Mandate im jeweiligen Rechtsgebiet geführt haben. Nach Erwerb des Titels Fachanwalt ist eine jährliche Fortbildung von mindestens 15 Zeitstunden notwendig.

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Steuerrecht

Das Steuerrecht ist angesichts der Vielfalt steuerrechtlicher Vorschriften und der ständigen Änderungen ein komplexer Bereich, der zusammen mit den Netzwerk-Partnern von NEXIA Deutschland bzw. NEXIA International beraten wird.

Zum Steuerrecht als Teil des Abgabenrechts zählen im engeren Sinne alle Steuergesetze, im erweiterten Sinne auch die Gesetze betreffend die Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

Das Steuerrecht ist eng mit dem Gesellschaftsrecht verzahnt. Wir sind stets darauf bedacht, für Sie in allen Bereichen der Vertragsgestaltung wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden. Aus diesem Grund haben wir bei der Erarbeitung vertraglicher Lösungen auch stets die steuerlichen Auswirkungen im Blick.

Unsere Experten zu diesem Rechtsgebiet: