Fachanwalt­schaften

Bei uns treffen Sie auch auf die Experten ihres Rechtsgebietes.


Der Titel Fachanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Fachanwälte haben gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihre besondere Expertise in einem Fachgebiet nachgewiesen. Erforderlich ist eine theoretische Fachanwaltsprüfung und der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Bevor ein Rechtsanwalt das Recht verliehen bekommt, den Titel Fachanwalt zu führen, muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig sein und in dieser Zeit eine hohe Anzahl Mandate im jeweiligen Rechtsgebiet geführt haben. Nach Erwerb des Titels Fachanwalt ist eine jährliche Fortbildung von mindestens 15 Zeitstunden notwendig.

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Arbeitsrecht

Wir sind auf die Vertretung mittelständischer Unternehmen spezialisiert. Hierbei haben wir vornehmlich Ihre Belange als Arbeitgeber im Visier. In dieser Position müssen Sie Entscheidungen treffen, um den Bestand Ihres Unternehmens zu gewährleisten.

Wir beraten Sie umfassend

  • bei der Ausgestaltung oder Anpassung von Arbeitsverträgen
  • über die Reichweite und den Umfang Ihres Weisungsrechts als Arbeitgeber
  • darüber, was bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld alles zu beachten ist
  • über einzuhaltende Vorschriften vor einer Massenentlassung
  • über die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse einvernehmlich zu beenden
  • vor der Aussprache von Kündigungen, um teure Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden

Als Arbeitgeber sind Sie als Vorstand, Aufsichtsrat oder Geschäftsführer auch selbst Dienstverpflichteter. Wir stehen Ihnen gern in allen Fragen des Sie betreffenden Dienstrechts zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie

  • bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, die Sie und Ihre Familie optimal absichern
  • bei vorgeworfenen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Tätigkeit
  • in allen Fragen des persönlichen Haftungsrechts
  • über einzuhaltende Vorschriften vor einer Massenentlassung
  • bei der Abberufung aus dem Amt bzw. der Kündigung des Anstellungsverhältnisses
  • im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverboten

Wir sind stets darauf bedacht, für Sie in allen Bereichen der Vertragsgestaltung wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden. Sollte eine vertragliche oder außergerichtliche Vertretung nicht ausreichen, vertreten wir Sie und Ihre Interessen auch forensisch im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Schiedsgerichtbarkeit.

Unsere Experten zu diesem Rechtsgebiet: