Fachanwaltschaften
Bei uns treffen Sie auch auf die Experten ihres Rechtsgebietes.
Der Titel Fachanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Fachanwälte haben gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihre besondere Expertise in einem Fachgebiet nachgewiesen. Erforderlich ist eine theoretische Fachanwaltsprüfung und der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Bevor ein Rechtsanwalt das Recht verliehen bekommt, den Titel Fachanwalt zu führen, muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig sein und in dieser Zeit eine hohe Anzahl Mandate im jeweiligen Rechtsgebiet geführt haben. Nach Erwerb des Titels Fachanwalt ist eine jährliche Fortbildung von mindestens 15 Zeitstunden notwendig.
Bau- und Architektenrecht
Ob Sie gewerblich bauen oder Hilfe bei Ihrem privaten Bauvorhaben benötigen – in Fragen des Baurechts bedürfen Sie stets anwaltlichen Rat. Die bei jedem Bauvorhaben bewegten Summen und die mit einem Bauvorhaben stets verbundenen Risiken rechtfertigen nicht nur den Einsatz eines Rechtsanwalts. In vielen Fällen gebieten sie diesen sogar.
Auch hinter vergleichsweise unscheinbaren Klauseln lauern oft enorme Kosten- und Haftungsfallen. Selbstverständlich bieten wir auch baubegleitende Beratung an.
Wir beraten Investoren, Projektentwickler, Generalübernehmer, Generalunternehmer, Hauptauftragnehmer, Subunternehmer, Architekten, Fachplaner sowie private Bauherren.
Nur eine frühzeitige Einbeziehung eines Fachanwalts und die fortlaufende baubegleitende Beratung sichern einen kontinuierlichen Baufortschritt bis zum vertragsgemäß hergestellten Werk.
Lassen Sie sich vor Vertragsschluss über die Vertragstypen, die Vor- und Nachteile von Pauschalverträgen, pauschalisierten Einheitspreisverträgen, Einheitspreisverträgen und Stundenverträgen beraten.
Lassen Sie sich rechtzeitig aufklären, welche Vertragskonditionen unbedingt zu Ihrer optimalen Interessenswahrnehmung aufzunehmen sind.
Beachten Sie, ob Sie in der Leistungspyramide als Auftraggeber oder Auftragnehmer eingebunden sind. Die daraus resultierenden Interessen sind völlig verschieden und so sollten auch Ihre Verträge ausgearbeitet sein.
Mit nicht verhandelten oder schlecht verhandelten Verträgen wird das Bauvorhaben notleidend bevor der erste Spatenstich erfolgt. Die Dynamik der Ereignisse setzt sich dann oft durch wechselseitiges Ziehen von (vereinbarten) Vertragserfüllungs- bzw. (gesetzlich normierten) Zahlungsbürgschaften über die Kündigung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung fort. Dies kann wirtschaftlich nicht gewollt sein.
Bauverzögerungen, Kostenüberschreitungen und andere Leistungsstörungen lassen sich vermeiden.
Mit dem Abschluss von BTR-Beratungsverträgen vor Beginn der Baumaßnahme sichern Sie sich die ständige unverzügliche Einbeziehung eines Fachanwalts im Bedarfsfall. Der Anwalt braucht sich in komplexe Vorgänge nicht erst sachlich und rechtlich einzuarbeiten und kann auch sofort vor Ort überzeugend schlichtend tätig sein.
Das Honorarrisiko ist durch eine Pauschale fest kalkulierbar und bei einem monatlichen Zahlungsmodus eine gering einzustellende Kostengröße, mit der Ihr wirtschaftlicher Erfolg gesichert wird.
Unsere Experten zu diesem Rechtsgebiet:
- Ronald Schneehagen – Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht