Fachanwaltschaften
Bei uns treffen Sie auch auf die Experten ihres Rechtsgebietes.
Der Titel Fachanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Fachanwälte haben gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihre besondere Expertise in einem Fachgebiet nachgewiesen. Erforderlich ist eine theoretische Fachanwaltsprüfung und der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Bevor ein Rechtsanwalt das Recht verliehen bekommt, den Titel Fachanwalt zu führen, muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig sein und in dieser Zeit eine hohe Anzahl Mandate im jeweiligen Rechtsgebiet geführt haben. Nach Erwerb des Titels Fachanwalt ist eine jährliche Fortbildung von mindestens 15 Zeitstunden notwendig.

Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei der Vorbereitung von Eheverträgen oder Ehescheidungsfolgevereinbarungen. Wir sind auch im Scheidungsverfahren auf eine außergerichtliche Streitvermeidung bemüht. Sollte diese scheitern vertreten wir Sie jedoch auch vor Gericht zur Durchsetzung Ihrer Rechte in Bezug auf Umgang, Unterhalt und Eheauseinandersetzung (Zugewinnausgleich und/oder Versorgungsausgleich).
Wir haben in der Vergangenheit für zahlreiche Familienunternehmen die unterschiedlichsten Formen eines Generationswechsels erarbeitet. Gern entwickeln wir ein für Ihren Betrieb zugeschnittenes Lösungsmodell, bei dem die familien- und/oder erbrechtlichen Aspekte des Generationswechsels berücksichtigt werden.
Unsere Experten zu diesem Rechtsgebiet:
- Andrea Marx – Fachanwältin für Familienrecht